Last Updated on 6. Januar 2021 by admin
Bei einem Umzug empfiehlt es sich auch gleich den Strom- und Gasanbieter zu wechseln und somit seine Nebenkosten zu senken. Doch was ist zu beachten und kann man diese Möglichkeit überhaupt nutzen?
Beim Grundversorger
Ein Strom- und Gasanbieterwechsel beim Grundversorger ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen und dem Hinweis auf den Umzug möglich.
Bei alternativen Stromanbietern
Bei Lieferverträgen mit alternativen Strom- und Gasanbietern ist zu prüfen, ob in den AGB eine Regelung bei Umzug vorgesehen ist. Hier ist es häufig in der Umzugsklausel geregelt, ob ein Umzug eine Vertragsauflösende Bedingung ist oder ob man ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug hat. Wenn der alternative Anbieter diese Möglichkeiten bietet, kann man den Stromliefervertrag beenden. Die Kündigung sollte man auf jeden Fall selbst vornehmen.
Ansonsten ist beim Anbieter zu prüfen, ob er auf die Erfüllung des Vertrages besteht. Das kann auch darauf ankommen, ob man innerhalb oder außerhalb des Netzgebietes zieht. Wenn man innerhalb des Netzgebietes umzieht, kann es sein, dass der Anbieter auf die Erfüllung des Vertrages besteht und die Weiterbelieferung mindestens bis zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit verlangt.
Sollten Sie außerhalb des Netzgebietes umziehen, können Sie den Vertrag kündigen oder auflösen.
Strom- und Gasanbieterwechsel wegen Umzug – Was ist dabei zu beachten?
Ein Anbieterwechsel dauert zwischen 4 und 6 Wochen. Sollten Sie einen Anbieterwechsel beabsichtigen, dann planen Sie den Wechsel frühzeitig. Damit Sie beim Einzugstermin schon von Ihrem neuen Strom und Gasanbieter beliefert werden können. Denn falls der Anbieterwechsel zum Einzugstermin noch nicht abgewickelt ist, werden Sie automatisch vom teureren Grundversorger beliefert.
Sie benötigen lediglich Ihren jährlichen Verbrauch und die Postleitzahl ihres neuen Wohnortes. Den jährlichen Verbrauch finden Sie auf der letzten Strom- und Gasrechnung.
Bei der Auftragserteilung für den neuen Liefervertrag benötigen Sie des weiteren die Zählernummer Ihrer neuen Wohnung und den Zählerstand. Außerdem wird das Einzugsdatum benötigt. Den Zählerstand lesen am besten mit einem Zeugen ab, damit die Jahresabrechnung entsprechend geprüft werden kann. Da Sie beim örtlichen Versorger an Ihrem neuen Wohnort noch keine Kundennummer haben, genügt es, wenn Sie „Neueinzug“ im Wechselformular eintrage
In meinem Strom- und Gastarifvergleich könnt Ihr prüfen, wieviel Ihr bei einem Anbieterwechsel einsparen würdet.
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