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Lebensversicherung und Rentenversicherung eher Rückabwicklung oder verkaufen?

Sollte man bei einer Lebensversicherung und Rentenverhersicherung eine Rückabwicklung machen oder verkaufen? Wenn man überlegt diese zu Kündigen, weil die Erträge nur noch gering sind und am angegebenen Auszahlungsbetrag zweifelt.

Bei welchen Lebensversicherungen könnte man eine Rückabwicklung machen?

Kapitallebens- und Rentenversicherungen die im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen sind, könnten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Nach einem BGH-Urteil kann man diese dann rückabwickeln. Sogar, wenn diese bereits gekündigt worden sind und der Rückkaufswert ausbezahlt wurde bzw. diese bereits ausgelaufen sind.

Jedoch kann man diese Rückabwicklung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung ohne rechtsanwältliche Prüfung und Unterstützung gar nicht durchführen. Da man leider gar nicht genau weiß, ob die Kapitallebens- oder Rentenversicherung die man damals abgeschlossen hat davon betroffen ist, würde man ein finanzielles Risiko eingehen. Das machen sich die Versicherungsgesellschaften zu nutze und hoffen, daß die meisten dieser Verträge gar nicht geprüft werden und somit auch nicht rückabgewickelt werden.

Ich will aber dieses Risiko nicht tragen, was kann ich dann machen?

Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die die kosten für eine Rückabwicklung seiner Kapitallebens- oder Rentenversicherung übernimmt hat man fast nicht die Möglichkeit seine ansprüche geltend  zu machen.

Doch auch hierfür gibt es eine Lösung. Über Helpcheck haben Sie die Möglichkeit Ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung kostenlos auf die Rückabwickelbarkeit überprüfen zu lassen.

Dieser Service ist kostenlos. Erst wenn Sie Helpcheck den Auftrag zur Rückabwicklung erteilen, wird nur im Erfolgsfall ein Honorar zwischen 29,75 % und 39,75 vom Mehrerlös berechnet und abgezogen.

Was ist bei noch bestehenden Lebensversicherungen sinnvoll?

Bei bereits gekündigten oder ausgelaufenen ist dies sehr sinnvoll. Doch bei bestehenden sollte man sich überlegen, ob eine Rückabwicklung bei den Honorarkosten zwischen 29,75 % und 39,75 % sich überhaupt finanziell auszahlt oder ob ein Verkauf, bei dem je  nach Aufkäufer der Versicherung sogar der Todesfallschutz erhalten bleibt, sinnvoller ist.

In diesem Fall würde ich zweigleisig Fahren und die Rückabwicklung sowie den Verkauf der Kapitallebens- oder Rentenversicherung prüfen lassen. Hierbei sollte man sich auch zum Verkauf verschiedene Angebote machen lassen. Diese können Sie sich z.B. von

einholen.

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