Last Updated on 6. Januar 2021 by admin
Bei den meisten Discountanbietern unter den Strom- und Gasanbietern ist Vorsicht geboten. Diese locken die Kunden mit hohen Bonuszahlungen, um unter den ersten Plätzen der Vergleichsrechner zu kommen. Diese sind meist sogar durch einen überhöhten Grundpreis auffällig, wenn man genauer den Tarif betrachtet. Doch einige arbeiten sogar mit einem günstigen Grundpreis und erhöhen dann die Grund- und Leistungspreise nach dem Ablauf der Preisgarantie erheblich. Damit können Sie die gewährten Bonuszahlungen zu einem vielfachen wieder hereinholen.
Meist mit Tarifverlängerung um ein Jahr
Die Tarife dieser Discountanbieter verlängern sich meist um ein Jahr, wenn man diese nicht rechtzeitig kündigt. Gelegentlich kommt es auch vor, dass auf die Kündigungen gar nicht reagiert werden. Diese sollte bei Verträgen, die sich automatisch um ein Jahr verlängern per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Ich hatte zwar auch mal einen Gasanbieter mit automatischer Vertragsverlängerung um ein Jahr. Doch bei diesem hatte ich glück und die Kündigung wurde auch ohne Einschreiben sofort angenommen. Aber dies war auch kein Discountanbieter und ich hatte durch meine Schludrigkeit sogar zweimal die Kündigungsfrist übersehen. Zum Glück hat dieser die Kosten nicht gravierend angehoben, denn es war die Zeit als die Gaspreise fielen. So war ich in einem höheren Leistungspreis gefangen als am Markt zu bezahlen war.
Mein letzter Stromanbieter war diesmal auch ein Discountanbieter. Dieser versprach einen Bonus in Höhe der jährlichen Grundgebühr. Dieser wurde auch problemlos überwiesen. Jedoch wurde diese Grundgebühr nicht nur für die Laufzeit von einem Jahr berechnet, sondern für jedes angefangene Jahr. Da mein Vertrag vom Juli 2018 bis Juni 2019 lief, wurde die Grundgebühr zweimal berechnet. Somit war die erhoffte Ersparnis auch nicht da.
Als Ende der Preisgarantie wurde eigentlich im Angebot 2020 angegeben, aber nach Ablauf des ersten Jahres hätte dieser Discountanbieter den Arbeitspreis um über 8 ct pro kw/h angehoben. Da ich einen Discountanbieter mit monatlicher Kündigungsfrist gewählt habe und das trotzdem vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht habe, bin ich ohne große Probleme aus diesem Vertrag herausgekommen.
Vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen
Wenn ein Strom- oder Gasanbieter seine Preise nach der Preisbindung erhöht, muss er dies seinen Kunden zu einer bestimmten Frist vor der Preiserhöhung mitteilen. Dadurch hat der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen. Hier muss man dann sofort handeln, wenn man aus dem Tarif herauskommen will. Meistens werden diese Mitteilungen nur per Email verschickt und auf ein Schreiben, das im Kundenaccount hinterlegt ist verwiesen. Da dieses schreiben auch mal in den Spamordner gelangen kann, ist es wichtig immer einen Blick in den Spamordner zu werfen.
Was soll man tun, wenn man mit den Energieversorgern Probleme hat?
Es kommt immer wieder mal vor, dass man mit seinem Energieversorger Probleme hat. Zum Glück blieb ich davon verschont. Jedoch, wenn es einmal vorkommen sollte und man sich nicht mit seinem Energieversorger einigen kann. Dann besteht die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. zu wenden um eine Einigung zu finden.
In meinem Strom- und Gastarifvergleich könnt Ihr prüfen, wieviel Ihr bei einem Anbieterwechsel einsparen würdet.